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Patienten-Information

Versichertenkarte

Zur korrekten Aufnahme ihrer Daten bringen Sie bitte zum ersten Termin ihre Versichertenkarte mit.

Gültigkeit von Verordnungen

Die Verordnung muss innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden. Bei Fristüberschreitung muss eine neue Heilmittelverordnung durch den behandelnden Arzt ausgestellt werden.

Behandlungsunterbrechung

(bei Kassen-Verordnungen)

Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen Behandlungstagen nicht mehr als 14 Tage überschreiten. Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen wie Krankheit und Urlaub.

Heimübungen

Wir erstellen und erarbeiten mit jedem Patienten ein individuelles Eigenübungsprogramm.

Rezeptgebühr

Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung an die Krankenkasse mit jedem Rezept. Diese Zuzahlung ist spätestens bei der 2. Behandlung fällig. Sie setzt sich zusammen aus 10,00 € Rezeptgebühr zzgl. 10 % der verordneten Therapie.

Eine Zuzahlung entfällt bei: Schwangerschaft, Personen unter 18 Jahren, Vorlage des Befreiungsausweises.

Privatversicherte bekommen eine Rechnung gestellt. Je nach Ihrem Vertrag mit ihrer Krankenkasse kommt es zu unterschiedlichen Rückvergütungen. Bitte klären Sie das im Vorfeld.

Hausbesuche

Hausbesuche können nur auf ärztliche Anordnung erfolgen. Diese werden in den Stadtteilen: Sandhofen, Schönau, Scharhof, Waldhof, Käfertal, Gartenstadt und Luzenberg von uns durchgeführt.

Terminabsage

Die Behandlungstermine sind eine speziell für Sie reservierte Zeit. Bis zu 24 Stunden vorher übernehmen wir das Risiko. Danach versuchen wir unser bestmöglichstes den Termin neu zu vergeben. Falls uns dies nicht gelingt, wird eine Ausfallgebühr (§ 615 BGB) in Höhe von 10,00 € fällig.

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